Die Bezeichnung Bio/Öko auf einem Produkt
bedeutet, dass es nach den Richtlinien der EU-Öko-Verordnung 2092/91 angebaut oder hergestellt worden ist. Diese Richtlinien legen bestimmte
Vorschriften für ökologische Lebensmittel fest und unterscheiden
sie dadurch deutlich von konventionell hergestellten Produkten.
Verbot der Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln
und leichtlöslichem Mineraldünger. Dadurch fast keine Rückstandsmengen
bei Biolebensmitteln
Artgerechte
Tierhaltung, welche jedem Tier genügend Fläche, Licht und
Frischluft garantiert
artgerechte Tierhaltung
Verbot des routinemäßigen Einsatzes von Medikamenten im
Tierfutter ohne vorliegenden Krankheitsfall