Bioprodukte selbst erkennt man an dem Stempel
mit der Code-Nr. der Kontrollstelle (siehe Bild unten). Durch die
EU-Öko-Verordnung (EU-Verordnung 2092/91 )
ist die Verwendung der Begriffe "Öko"/"Bio"
bzw. "ökologisch" / "biologisch" rechtlich
geschützt. Die Einhaltung der Herstellungsrichtlinien für
ökologische Produkte wird durch staatlich zertifizierte Kontrollstellen
gewährleistet . Auch verarbeitende Betriebe, wie z.B Bäckereien,
müssen sich diesen Kontrollen unterziehen. Seit Ende 2001 gibt
es ein staatliches deutsches Bio-Siegel, welches Übersichtlichkeit
schaffen und die Vermarktung echter Bioprodukte erleichtern soll (Bio-Siegel).