Dem Wohlergehen von Tier und Umwelt muss
in der ökologischen Tierhaltung ganz besonders Rechnung getragen
werden. Dies geschieht durch:
artgemäße
Haltung vorgeschriebene
Mindestflächen pro Tier mit Licht und frischer Luft Zugang
zu Auslauf- oder Weideflächen Verbot
von Vollspaltenböden, Anbindehaltung oder Käfighaltung
bei Hühnern gesetzlich
vorgeschriebene Maximalanzahl von Tieren pro Flächeneinheit Fütterung
mit vorwiegend betriebseigenem Futter vorbeugende
Maßnahmen zur Krankheitsvorsorge Behandlung
von Krankheiten mit pflanzlichen und homöopathischen Arzneimitteln nur
stark eingeschränkten Antibiotika-Einsatz im Erkrankungsfall
beim Einzeltier (max. zweimal im Jahr) auf
die ökologischen Bedingungen (Funktionalität und Gesundheit)
ausgerichtete Tierzucht